COM: Gebrauchtsoftware
Heute habe ich einen Artikel in der Computer Zeitung gelesen, der den aktuellen rechtlichen Stand zum Thema Weiterverkauf von Software diskutiert hat. Das ist ein interessantes Thema und der Autor, Prof. Bartsch, in Fachkreisen kein Unbekannter. Allerdings scheint er einen kleinen Substantivierungsfimmel zu haben: "Für die Bindung der Weiterverkaufbarkeit von urheberrechtlich geschützten Gegenständen an ihre Verkörperung in Sachen gibt es einen guten Grund". Verstanden? Ich übersetze: Es ist sinnvoll, dass urheberrechtlich geschützte Gegenstände nur dann weiterverkauft werden dürfen, wenn sie in einer Sache verkörpert sind.
Doch nun zum Inhalt: Der Grund ist, so liest man weiter, dass der Hersteller keine Kontrollmöglichkeit mehr hätte. Insgesamt bedeutet dies also, dass Original-CDs problemlos weiterverkauft werden können (natürlich muss der vorherige Besitzer alle verkauften Inhalte bei sich löschen), der Weiterverkauf von Lizenzen mit anschließendem Download aus dem Internet ist aber fraglich.
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